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Wichtige Hinweise

USA: Mehrheit gegen Todesstrafe

Dass nicht alle Amerikaner die Todesstrafe für gut und richtig halten, zeigt eine Meinungsumfrage im US-Bundesstaat New York. 38 % der Befragten sprechen sich uneingeschränkt für die Todesstrafe aus und 53 % möchten auf die Anwendung der Todesstrafe verzichten, wenn alternativ eine lebenslangen Haftstrafe ohne Begnadigungsmöglichkeit verhängt werden kann. 9 % der Befragten äußerten zu diesem Thema keine eindeutige Meinung. Dieses Umfrageergebnis zeigt, dass auch in den Vereinigten Staaten die Befürwortung der Todesstrafe dann abnimmt, wenn alternative Strafen verhängt werden können, welche die spätere Freilassung des Verurteilten auf Bewährung verhindern. Somit ist die Befürwortung der Todesstrafe in den Vereinigten Staaten zunehmend relativ zu sehen.

 

Texas: Zu Unrecht hingerichtet?

Eine Bezirksstaatsanwältin teilte mit, dass sie die Akte eines vor Jahren hingerichteten Gefangenen nochmals einsehen möchte, da sie nach entsprechenden Pressemeldungen den Verdacht hegt, dass unter Umständen ein Unschuldiger hingerichtet worden sein könnte.

Bei dem hingerichteten Gefangenen handelt es sich um Ruben Cantu, der im Jahre 1993 wegen Raubmord und versuchten Mordes in Huntsville durch die Giftspritze hingerichtet wurde. Der Fall Cantu weist einige Unstimmigkeiten auf:

Ein Mittäter Cantu’s erklärte heute, Cantu sei bei den Taten nicht beteiligt gewesen. Cantu’s Mittäter nannte den Namen einer anderen Person, welche die Cantu zur Last gelegten Verbrechen begangen habe. Der einzige überlebende Zeuge des Verbrechens der damals 19jährige illegale Immigrant Juan Moreno, auf den Cantu laut damaliger Anklage insgesamt neunmal geschossen haben soll, meinte heute, er sei sich nicht einmal sicher, ob tatsächlich Cantu der Mann gewesen ist, der auf ihn geschossen hat. Vielmehr habe er bei seine ersten beiden damaligen Vernehmungen den Polizeibeamten mitgeteilt, dass er, nachdem man ihm Fotos von Cantu vorgelegt hatte, diesen nicht als Schützen identifizieren könne. Außerdem habe er den Beamten mitgeteilt, dass der Schütze im Gegensatz zu Ruben Cantu gelocktes Haar hatte. Bei seiner dritten Vernehmung, so Moreno, sei er sehr eingeschüchtert gewesen, da die Polizeibeamten sich sehr sicher gewesen seien, dass Cantu der gesuchte Täter war.

Problematisch für Cantu war die Tatsache, dass er seinerzeit einmal auf einen Polizeibeamten in Zivilkleidung geschossen hatte. Wegen dieses Vorfalls wurde Cantu aber niemals angeklagt (wahrscheinlich wegen fehlerhafter Ermittlungen). Die Mordermittlungen gegen Cantu in Sachen Raubmord und versuchten Mordes, welche zum Todesurteil führten, wurden ausgerechnet von einem Freund des Polizeibeamten geleitet, auf den Cantu damals geschossen hatte. Offensichtlich handelte es sich bei den Ermittlungen gegen Cantu wegen Raubmord und versuchten Mordes um eine „Retourkutsche“, da Ruben Cantu seinerzeit nicht wegen der Schüsse auf den Zivilbeamten zur Rechenschaft gezogen werden konnte. Dieser Verdacht wird durch die Aussage des leitenden Ermittlers Bill Ewell untermauert, welcher einer Reporterin gegenüber folgendes Statement abgab: „Es war schwierig, Moreno dazu zu bringen, die Identifizierung durchzuführen. Wir konnten ihn (Cantu) nicht wegen der Schüsse auf den Polizisten bekommen, doch wir konnten ihn für den Mord bekommen.“

Der damalige Ankläter, Bezirksstaatsanwalt Sam Millsap, gab zu, dass es ein Fehler war, die Todesstrafe für ein Verbrechen zu verlangen, bei dem es außer einem einzigen Augenzeugen keinen Beweis gab.

Diese Ungereimtheiten sind es, welche die heutige Bezirksstaatsanwältin Susan Reed dazu bewegten, den Fall Ruben Cantu erneut zu beleuchten. Falls sich im Laufe der Ermittlungen die Unschuld Ruben Cantu’s herausstellen sollte, halten sie und ihr Vorgänger Sam Millsap es für möglich, die texanische Gnadenkommission zu ersuchen, Cantu posthum Gnade zu gewähren. Allerdings sei es derzeit noch zu früh, um über die weitere Vorgehensweise für den Fall, dass Cantu unschuldig getötet wurde, zu diskutieren. Man müsse die weiteren Ermittlungen abwarten
(Quelle: Houston Chronicle)

 

Texas: Ausgetrickst

Ein Berufungsgericht urteilte, dass ein neuer Prozess im Falle eines Todeskandidaten stattfinden sollte. Das Gericht kam zu der Auffassung, dass das Geständnis des zum Tode verurteilten Howard Paul Guidry durch rechtswidriges Austricksen zustande kam. Zudem sollten Hörensagenaussagen zu seinem Schuldspruch wesentlich beigetragen haben.

Das Austricksen des Tatverdächtigen kam in der Weise zustande, dass die Beamten des Sheriffs sich weigerten, Guidry’s Anwalt beizuziehen und Guidry dann vorlogen, sein Anwalt habe ihm die Erlaubnis gegeben, vor der Polizei umfassend auszusagen.
(Quelle: Houston Chronicle)

 

Moratorium in New Jersey

Auch in New Jersey gibt es Probleme mit der Anwendung der Todesstrafe. Nachdem das Parlament des Bundesstaates ein Moratorium verabschiedet hatte, ordnete der Gouverneur an, dass eine Untersuchungskommission die Todesstafen-Gesetzgebung bis zum 15.11.2006 überprüfen soll.

 

Kentucky: Mehrheit gegen Todesstrafe
 

Eine Umfrage des Kentucky Survey Center zeigt, dass die Bevölkerungsmehrheit in Kentucky (67,6 Prozent) sich Gedanken über Alternativen zur Todesstrafe macht.

 

Die Umfrageergebnisse im Einzelnen:


Todesstrafe als Regelstrafe bei Mord:   30,5 Prozent
Lebenslange Haftstrafe ohne Begnadigungsmöglichkeit  36,2 Prozent
Lebenslange Haftstrafe mit Begnadigungsmöglichkeit nach 25 Jahren    10,3 Prozent
Lebenslange Haftstrafe mit Begnadigungsmöglichkeit nach 20 Jahren    5,6 Prozent
Zeitliche Haftstrafen als Regelstrafe bei Mord von 20 bis 50 Jahren Dauer     15,5 Prozent

                           
Keine Meinung zur Thematik hatten 1,9 Prozent der Befragten.

 

Die Umfrage ergab außerdem, dass die Zahl derer, die sich Gedanken zur Abschaffung der Todesstrafe machen, von 38 Prozent im Jahre 1997 auf  67,6 Prozent im Jahr 2006 gestiegen ist.

 

(Quelle: Newsletter der Kentucky Coalition to Abolish the Death Penalty, Dezember 2006)

 

 

 

Kalifornien/Florida/Maryland: Vorläufige Aussetzung aller Giftinjektionen

  

In Kalifornien entschied sich Gouverneur Arnold Schwarzenegger zur vorläufigen Aussetzung aller Giftinjektionen, nachdem Ärzte, welche nach neu überarbeitetem kalifornischem Recht die Giftinjektion überwachen sollten, sich elf Stunden vor der Hinrichtung von Michael Morales geweigert hatten, an der Hinrichtung mitzuwirken. Sie begründeten ihre Entscheidung damit, dass es ihnen als Ärzten untersagt sei, an der Tötung von Menschen mitzuwirken.

 

In Florida entschied Gouverneur Jeb Bush nach der Hinrichtungspanne bei Angel Nieves Diaz vom 13. Dezember 2006, alle Hinrichtungen vorerst auszusetzen. Aufgrund eines Fehlers bei der Durchführung der Venenpunktion gelang das Gift nicht direkt in die Blutbahn des Delinquenten, so dass Angel Nieves Diaz einen Todeskampf von mehr als 35 Minuten Dauer bei vollem Bewusstsein und höchstwahrscheinlich unter stärksten Schmerzen führen musste.

 

In beiden Staaten werden jetzt die Gesetze zur Durchführung von Hinrichtungen per Giftspritze auf ihre Verfassungsmäßigkeit hin überprüft.

 

Das höchste Gericht des Bundesstaates Maryland entschied, dass die Gesetze des Bundesstaates zur Hinrichtung mittels Giftspritze gegen die US-Verfassung verstoßen könnten. Es bestünden ernste Bedenken gegen die derzeitige Gesetzeslage in Maryland, so das Gericht. Mögliche Hinrichtungen per Giftspritze werden so lange ausgesetzt, bis die entsprechenden Gesetze auf ihre verfassungsrechtliche Unbedenklichkeit hin überprüft worden sind. Es werden zunächst Expertenanhörungen zur Thematik stattfinden.

 

In den U.S.A. finden derzeit kontroverse Debatten um das Für und Wider der Giftinjektion statt. Pressekommentatoren weisen darauf hin, dass es durchaus an der Zeit ist, über Alternativen zur Todesstrafe nachzudenken, insbesondere im Hinblick auf mögliche Fehlentscheidungen der Gerichte, die nach Vollstreckung eines Todesurteils nicht mehr korrigierbar sind.

 

(Quellen: Baltimore Sun, 19. Dezember 2006 und Death Penalty Information Center)

 

 

 
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