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USA: Mehrheit gegen Todesstrafe
Dass nicht alle Amerikaner die Todesstrafe für gut und richtig
halten, zeigt eine Meinungsumfrage im US-Bundesstaat New York. 38 % der
Befragten sprechen sich uneingeschränkt für die Todesstrafe aus und 53 %
möchten auf die Anwendung der Todesstrafe verzichten, wenn alternativ eine
lebenslangen Haftstrafe ohne Begnadigungsmöglichkeit verhängt werden kann. 9 %
der Befragten äußerten zu diesem Thema keine eindeutige Meinung. Dieses
Umfrageergebnis zeigt, dass auch in den Vereinigten Staaten die Befürwortung
der Todesstrafe dann abnimmt, wenn alternative Strafen verhängt werden können,
welche die spätere Freilassung des Verurteilten auf Bewährung verhindern. Somit
ist die Befürwortung der Todesstrafe in den Vereinigten Staaten zunehmend
relativ zu sehen.
Texas: Zu Unrecht hingerichtet?
Eine Bezirksstaatsanwältin teilte mit, dass sie die Akte eines vor
Jahren hingerichteten Gefangenen nochmals einsehen möchte, da sie nach
entsprechenden Pressemeldungen den Verdacht hegt, dass unter Umständen ein
Unschuldiger hingerichtet worden sein könnte.
Bei dem hingerichteten Gefangenen handelt es sich um Ruben Cantu,
der im Jahre 1993 wegen Raubmord und versuchten Mordes in Huntsville durch die
Giftspritze hingerichtet wurde. Der Fall Cantu weist einige Unstimmigkeiten
auf:
Ein Mittäter Cantu’s erklärte heute, Cantu sei bei den Taten nicht
beteiligt gewesen. Cantu’s Mittäter nannte den Namen einer anderen Person,
welche die Cantu zur Last gelegten Verbrechen begangen habe. Der einzige
überlebende Zeuge des Verbrechens der damals 19jährige illegale Immigrant Juan
Moreno, auf den Cantu laut damaliger Anklage insgesamt neunmal geschossen haben
soll, meinte heute, er sei sich nicht einmal sicher, ob tatsächlich Cantu der
Mann gewesen ist, der auf ihn geschossen hat. Vielmehr habe er bei seine ersten
beiden damaligen Vernehmungen den Polizeibeamten mitgeteilt, dass er, nachdem
man ihm Fotos von Cantu vorgelegt hatte, diesen nicht als Schützen
identifizieren könne. Außerdem habe er den Beamten mitgeteilt, dass der Schütze
im Gegensatz zu Ruben Cantu gelocktes Haar hatte. Bei seiner dritten
Vernehmung, so Moreno, sei er sehr eingeschüchtert gewesen, da die
Polizeibeamten sich sehr sicher gewesen seien, dass Cantu der gesuchte Täter war.
Problematisch für Cantu war die Tatsache, dass er seinerzeit
einmal auf einen Polizeibeamten in Zivilkleidung geschossen hatte. Wegen dieses
Vorfalls wurde Cantu aber niemals angeklagt (wahrscheinlich wegen fehlerhafter
Ermittlungen). Die Mordermittlungen gegen Cantu in Sachen Raubmord und
versuchten Mordes, welche zum Todesurteil führten, wurden ausgerechnet von
einem Freund des Polizeibeamten geleitet, auf den Cantu damals geschossen
hatte. Offensichtlich handelte es sich bei den Ermittlungen gegen Cantu wegen
Raubmord und versuchten Mordes um eine „Retourkutsche“, da Ruben Cantu
seinerzeit nicht wegen der Schüsse auf den Zivilbeamten zur Rechenschaft
gezogen werden konnte. Dieser Verdacht wird durch die Aussage des leitenden
Ermittlers Bill Ewell untermauert, welcher einer Reporterin gegenüber folgendes
Statement abgab: „Es war schwierig, Moreno dazu zu bringen, die Identifizierung
durchzuführen. Wir konnten ihn (Cantu) nicht wegen der Schüsse auf den
Polizisten bekommen, doch wir konnten ihn für den Mord bekommen.“
Der damalige Ankläter, Bezirksstaatsanwalt Sam Millsap, gab zu,
dass es ein Fehler war, die Todesstrafe für ein Verbrechen zu verlangen, bei
dem es außer einem einzigen Augenzeugen keinen Beweis gab.
Diese Ungereimtheiten sind es, welche die heutige
Bezirksstaatsanwältin Susan Reed dazu bewegten, den Fall Ruben Cantu erneut zu
beleuchten. Falls sich im Laufe der Ermittlungen die Unschuld Ruben Cantu’s
herausstellen sollte, halten sie und ihr Vorgänger Sam Millsap es für möglich,
die texanische Gnadenkommission zu ersuchen, Cantu posthum Gnade zu gewähren.
Allerdings sei es derzeit noch zu früh, um über die weitere Vorgehensweise für
den Fall, dass Cantu unschuldig getötet wurde, zu diskutieren. Man müsse die
weiteren Ermittlungen abwarten
(Quelle: Houston Chronicle)
Texas: Ausgetrickst
Ein Berufungsgericht urteilte, dass ein neuer Prozess im Falle
eines Todeskandidaten stattfinden sollte. Das Gericht kam zu der Auffassung,
dass das Geständnis des zum Tode verurteilten Howard Paul Guidry durch rechtswidriges
Austricksen zustande kam. Zudem sollten Hörensagenaussagen zu seinem
Schuldspruch wesentlich beigetragen haben.
Das
Austricksen des Tatverdächtigen kam in der Weise zustande,
dass die Beamten des Sheriffs sich weigerten, Guidry’s Anwalt
beizuziehen und
Guidry dann vorlogen, sein Anwalt habe ihm die Erlaubnis gegeben, vor der Polizei umfassend auszusagen.
(Quelle: Houston Chronicle)
Moratorium in New
Jersey
Auch in New Jersey gibt es Probleme mit der Anwendung der
Todesstrafe. Nachdem das Parlament des Bundesstaates ein Moratorium
verabschiedet hatte, ordnete der Gouverneur an, dass eine
Untersuchungskommission die Todesstafen-Gesetzgebung bis zum 15.11.2006
überprüfen soll.
Kentucky: Mehrheit gegen Todesstrafe
Eine Umfrage des Kentucky Survey Center zeigt, dass die
Bevölkerungsmehrheit in Kentucky (67,6 Prozent) sich Gedanken über Alternativen
zur Todesstrafe macht.
Die Umfrageergebnisse im Einzelnen:
| Todesstrafe als Regelstrafe bei Mord: | 30,5 Prozent |
| Lebenslange Haftstrafe ohne Begnadigungsmöglichkeit | 36,2 Prozent |
| Lebenslange Haftstrafe mit Begnadigungsmöglichkeit nach 25 Jahren | 10,3 Prozent |
| Lebenslange Haftstrafe mit Begnadigungsmöglichkeit nach 20 Jahren | 5,6 Prozent |
| Zeitliche Haftstrafen als Regelstrafe bei Mord von 20 bis 50 Jahren Dauer | 15,5 Prozent |
Keine Meinung zur Thematik hatten
1,9 Prozent der Befragten.
Die Umfrage ergab außerdem, dass die Zahl derer, die sich
Gedanken zur Abschaffung der Todesstrafe machen, von 38 Prozent im Jahre 1997
auf 67,6 Prozent im Jahr 2006 gestiegen
ist.
(Quelle: Newsletter der
Kentucky Coalition to Abolish the Death Penalty, Dezember 2006)
Kalifornien/Florida/Maryland: Vorläufige Aussetzung aller Giftinjektionen
In Kalifornien entschied sich Gouverneur Arnold
Schwarzenegger zur vorläufigen Aussetzung aller Giftinjektionen, nachdem Ärzte,
welche nach neu überarbeitetem kalifornischem Recht die Giftinjektion
überwachen sollten, sich elf Stunden vor der Hinrichtung von Michael Morales
geweigert hatten, an der Hinrichtung mitzuwirken. Sie begründeten ihre
Entscheidung damit, dass es ihnen als Ärzten untersagt sei, an der Tötung von
Menschen mitzuwirken.
In Florida entschied Gouverneur Jeb Bush nach der
Hinrichtungspanne bei Angel Nieves Diaz vom 13. Dezember 2006, alle
Hinrichtungen vorerst auszusetzen. Aufgrund eines Fehlers bei der Durchführung
der Venenpunktion gelang das Gift nicht direkt in die Blutbahn des
Delinquenten, so dass Angel Nieves Diaz einen Todeskampf von mehr als 35
Minuten Dauer bei vollem Bewusstsein und höchstwahrscheinlich unter stärksten
Schmerzen führen musste.
In beiden Staaten werden jetzt die Gesetze zur Durchführung
von Hinrichtungen per Giftspritze auf ihre Verfassungsmäßigkeit hin überprüft.
Das höchste Gericht des Bundesstaates Maryland entschied,
dass die Gesetze des Bundesstaates zur Hinrichtung mittels Giftspritze gegen
die US-Verfassung verstoßen könnten. Es bestünden ernste Bedenken gegen die
derzeitige Gesetzeslage in Maryland, so das Gericht. Mögliche Hinrichtungen per
Giftspritze werden so lange ausgesetzt, bis die entsprechenden Gesetze auf ihre
verfassungsrechtliche Unbedenklichkeit hin überprüft worden sind. Es werden
zunächst Expertenanhörungen zur Thematik stattfinden.
In den U.S.A. finden derzeit kontroverse Debatten um das Für
und Wider der Giftinjektion statt. Pressekommentatoren weisen darauf hin, dass
es durchaus an der Zeit ist, über Alternativen zur Todesstrafe nachzudenken,
insbesondere im Hinblick auf mögliche Fehlentscheidungen der Gerichte, die nach
Vollstreckung eines Todesurteils nicht mehr korrigierbar sind.
(Quellen:
Baltimore Sun, 19. Dezember 2006 und Death
Penalty Information Center)