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Die Würfel sind gefallen - Der Internationale Gerichtshof für Menschenrechte in Den Haag hat entschieden: Die Hinrichtung der LaGrand-Brüder durch den Staat Arizona im Jahre 1999 war rechtswidrig!
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Todesstrafengegner
weltweit haben
es bereits vermutet - jetzt ist es amtlich:
Die Hinrichtung von Karl und Walter LaGrand zu Beginn des Jahres 1999
durch den
Staat Arizona war rechtswidrig.
Der Internationale Gerichtshof für Menschenrechte entschied am 27.06.2001, dass die Behörden Arizona's den beiden Brüdern die Kontaktaufnahme zum deutschen Generalkonsulat in Los Angeles unzulässigerweise verwehrt hatten. Dies stellt einen Bruch internationalen Rechts - nämlich der Wiener Konvention - dar. Diese Konvention bestimmt, dass im Ausland wegen eines Verbrechens Festgenommene von den Ermittlungsbehörden auf ihr Recht hingewiesen werden müssen, die Vertretung ihres Heimatlandes zu kontaktieren, um z. B. rechtlichen Beistand zu erlangen. Ein Verstoß gegen diese Informationspflicht der Behörden stellt einen so schwerwiegenden Verfahrensmangel dar, dass eine folgende Verurteilung ungültig ist und das Urteil somit nicht vollstreckt werden darf.
Laut Gerichtsurteil durften im Falle der LaGrand-Brüder die Todesurteile nicht vollstreckt werden, da es aus den vorgenannten Gründen ungültig war. Den Verstoß gegen die Wiener Konvention gaben die Behörden Arizona's vor dem Gericht in Den Haag während der Beweisaufnahme zu.
Das Urteil ist für alle Beteiligten rechtlich bindend und unanfechtbar - natürlich auch für die Vereinigten Staaten von Amerika und die einzelnen Bundesstaaten, da diese - wie Deutschland auch - die Wiener Konvention seinerzeit unterzeichnet haben.
Von dem Urteil aus Den Haag dürften vielleicht noch drei weitere in den U.S.A. zum Tode verurteilte deutsche Staatsbürger profitieren:
Rudi und Michael Apelt in Arizona sowie Dieter Riechmann in Florida. Auch ihnen wurde nach ihrer Festnahme die Kontaktaufnahme mit den deutschen Behörden verweigert. Nach Maßgabe des Den Haager Urteils stellt auch eine mögliche Hinrichtung dieser drei Deutschen einen rechtswidrigen Vorgang dar.
Das Urteil der Den Haager Richter bestätigt leider die Befürchtungen internationaler Menschenrechtler, dass in den U.S.A. oftmals internationales Recht gebrochen wird.
Angaben internationaler Menschenrechtsorganisationen zufolge befinden sich noch weitere Gefangene verschiedener Nationen in US-Todestrakten, welchen ihre Rechte nach der Wiener Konvention vorenthalten wurde.
Der Wortlaut der Gerichtsentscheidung (in englischer Sprache) kann hier eingesehen werden:
http://www.icj-cij.org/docket/index.php?p1=3&p2=3&k=04&case=104&code=gus&p3=1