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16.04.2008: Oberstes US-Gericht:
Giftinjektion verfassungsrechtlich zulässig


Der  Oberste US-Gerichtshof hat entschieden. Sie ist weiterhin möglich.  Es darf weiter zu Tode gespritzt werden. Die Todesstrafen-Befürworter jubeln.

Ein schwarzer Tag für die Todesstrafen-Gegner, für die Menschenrechte? Auf den ersten Blick vielleicht.  Wer allerdings genauer hinter die Kulissen sieht, wird feststellen, dass die Situation für die Gegner der Todesstrafe weiterhin unverändert bleibt - trotz dieses Gerichtsurteils.

Zunächst: Kein erfahrener Todesstrafen-Gegner hat ernsthaft erwartet, dass die konservativen Richter des Gerichtshofes die Giftinjektion als verfassungsrechtlich unzulässig bezeichnen würden. Sich gegen die Giftinjektion zu entscheiden - dazu hätten die Richter über ihren eigenen Schatten springen, ja sogar gegen ihre eigene Lebensphilosopie verstoßen müssen. Die meisten Richter des Obersten US-Gerichtes sind überzeugt konservativ und stehen der republikanischen Ideologie nahe. Richter dieses Gerichtes werden von dem jeweiligen amtierenden US-Präsidenten auf Lebenszeit in ihr Amt berufen. Da die meisten der derzeit am Gerichtshof tätigen Richter noch aus der Reagan-Ära stammen und die zuletzt neu zu besetzenden Richterpositionen von Kandidaten des amtierenden US-Präsidenten Bush  besetzt worden sind, war eigentlich schon von vornherein klar, dass die Entscheidung so und nicht anders ausfallen würde. Daher war es unrealistisch, auf ein Verbot der Giftinjektion zu hoffen.

Somit ändert sich für die Gegner der Todesstrafe nichts. Die Situation hat sich für sie weder verbessert noch verschlechtert. Sicherlich hätte mit einem Verbot der Giftinjektion die gesamte Todesstrafen-Gesetzgebung in den U.S.A. zur Disposition gestanden und die Abschaffung der Todesstrafe wäre in greifbarer Nähe gewesen. Solche unrealistischen Gedankengänge verbieten sich allerdings, da von vornherein die positive Haltung des Gerichts zur Todesstrafe und zu Giftinjektionen bekannt gewesen ist.  

Die Contra-Argumentation der Todesstrafen-Gegner bleibt weiterhin dieselbe: Gleiches mit Gleichem zu vergelten, sorgt nur für weitere Gewalt. Die Vorbildfunktion eines hinrichtenden Staates in Bezug auf das Gebot "Du sollst nicht töten" bleibt auf der Strecke und letztlich kann ein vollstrecktes Urteil im Falle einer Fehlentscheidung nicht mehr revidiert werden.

Allerdings haben auch die Befürworter der Todesstrafe durch die heutige Entscheidung kein weiteres Argument hinzugewonnen: Dass die Giftinjektion verfassungsrechtlich zulässig ist, wurde bereits vor dem Urteil deklariert und somit lässt sich für die Befürworter der Todesstrafe daraus kein zusätzliches Kapital schlagen.

Fazit: Im Westen nichts Neues. Für beide Seiten - sowohl Gegner als auch Befürworter - ändert sich nichts an der Situation. Die Gegner der Todesstrafe werden weiterhin vehement gegen diese Strafform angehen und die Befürworter sich ebenso vehement dafür einsetzen.

Die heutige Entscheidung stellt für beide Seiten keine wirkliche Überraschung dar und ist im Grunde so erwartet worden. Ein endgültiger Stopp der Todesstrafe in den U.S.A. wäre zwar wünschenswert gewesen, ist aber aufgrund der derzeitigen politischen Konstellation leider ein unrealistischer Traum geblieben.  Allerdings: Der Trend zur Todesstrafe nimmt auch in den U.S.A. ab. Und eines Tages wird diese Sanktionsform ihr Ende finden - die entsprechenden Anzeichen dafür existieren. Nur darf niemand erwarten, dass dies in wenigen Jahren der Fall sein wird.  In Geduld üben bleibt also weiterhin angesagt: Steter Tropfen höhlt auch hier den Stein.




Tücken der DNA-Analyse

Der DNA-Skandal in Baden-Württemberg über verunreinigte Test-Wattebäusche lässt bei vielen Menschen Zweifel an der Zuverlässigkeit von DNA-Analysen aufkommen. Wie kann es sein, dass die Polizei jahrelang einer mutmaßlichen Täterin nachjagt, die es in Wirklichkeit nicht gibt?

DNA-Analysen gelten weltweit als das absolute non plus ultra in der kriminaltechnischen Ermittlung: Absolut unbestechlich, kleinste Gegenstände oder Hinterlassenschaften des Täters reichen aus, um eine Analyse durchzuführen. Schon ein Haar oder eine Hautschuppe genügen, um den Täter zweifelsfrei zu überführen. Zweifelsfrei?

Es ist wahr, dass zahlreiche Kriminalfälle ohne die DNA-Analyse (teilweise nach Jahrzehnten) wohl niemals aufgeklärt worden und die Täter ungestraft davongekommen wären.

Es ist auch wahr, dass die DNA-Analyse absolut sicher und aussagekräftig ist, wenn bei der Durchführung keinerlei Fehler begangen werden. Und hier liegt das Problem: Werden bei der Analyse bewusst oder unbewusst verunreinigte Materialien und Gegenstände (z. B. Wattebäusche oder Reagenzgläser) verwendet, so wird das Testergebnis verfälscht.

Schon lange vor dem DNA-Skandal in Baden-Württemberg gab es in den U.S.A. einen DNA-Skandal. In einem DNA-Labor in Virginia mussten im Jahr 2005 insgesamt 150 Analysen wiederholt werden, weil bei der Durchführung der Tests Fehler begangen wurden. Besonders brisant war, dass von dem Ergebnis der DNA-Analysen Menschenleben abhingen: Mindestens einer per DNA-Analyse überführten Person drohte die Todesstrafe. Bei fast zwei Dutzend verurteilten Todestraktinsassen bestand nun die Gefahr, dass diese eventuell unschuldig zum Tode verurteilt worden sein könnten. Außerdem drohte der DNA-Skandal auch laufende Anklagen der Staatsanwaltschaft durcheinander zu bringen.

Auch andere US-Laboratorien, u. a. in Texas und Oklahoma, standen unter Verdacht, ungenau zu arbeiten, so dass diese unter staatliche Aufsicht gestellt wurden.

US-Experten vermuteten, dass eventuell politischer Druck von außen die Labormitarbeiter dazu bewegt haben könnten, schnelle Ergebnisse zu liefern, auch wenn das verwendete Material verschmutzt und daher eigentlich wenig aussagekräftig gewesen sei. Denn Öffentlichkeit, Politik und Staatsanwaltschaft verlangen natürlich nach einer raschen Aufklärung von Verbrechen. „Druck von außerhalb des Labors und hoher Einfluss von Vorgesetzten innerhalb des Labors hatten einen schädlichen Effekt auf die Entscheidungen, Untersuchungen und Berichte des Analysten in diesem Fall“, besagte der Bericht einer Kommission, welche den DNA-Skandal in Virginia untersuchte.

Die vorstehenden Ereignisse zeigen, dass auch die DNA-Analyse fehlerbehaftet sein kann. Sicherheitsrisiko ist hier wieder einmal der Mensch. Die Behauptung von Experten, dass bei DNA-Analysen Fehler unmöglich seien, ist somit widerlegt. Ein DNA-Test ist nur dann fehlerfrei und aussagekräftig, wenn das Sicherheitsrisiko Mensch vorschriftsmäßig gearbeitet hat.

DNA-Analysen haben selbstverständlich ihre Berechtigung und sind ein großer Meilenstein in der Kriminaltechnik. Ohne DNA-Tests wären viele Verbrechen bzw. Straftaten wohl kaum aufzuklären. Allerdings wäre es falsch, DNA-Testergebnissen wie bisher blindlings zu vertrauen. In der Vergangenheit machte man es sich bei der Beurteilung der Frage, ob der Tatverdächtige nun der Täter ist oder nicht, oftmals einfach: Der DNA-Test war positiv, also muss er ganz klar der Täter sein.

Damit keine Missverständnisse aufkommen: Die überwiegende Zahl der DNA-Analysen ist sicherlich nicht zu beanstanden, da diese ordnungsgemäß durchgeführt werden. In den meisten Fällen überführt eine solche Analyse auch den wahren Täter. Aber in Einzelfällen schleichen sich Fehler und Ungenauigkeiten in den Analyseablauf ein, so dass die Ergebnisse unbrauchbar werden.

Auch in Zukunft sind DNA-Analysen zur Aufklärung von Kriminalfällen unentbehrlich. Allerdings müssen unabhängige Kontrollen der DNA-Labore erfolgen, um das Risiko von Fehlergebnissen zu minimieren. Im Zweifelsfall ist es ratsam, wenn das Testergebnis des einen Labors von einem anderen unabhängigen Labor „gegengeprüft“ wird, um Fehler bei der Analyse auszuschließen.

Auf jeden Fall wäre es aber falsch, jedem DNA-Test blindlings zu vertrauen. Alle Menschen machen Fehler, Labormitarbeiter eingeschlossen.

(Quelle: New York Times)


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