Der
Oberste US-Gerichtshof hat entschieden. Sie ist weiterhin
möglich. Es darf weiter zu Tode gespritzt werden. Die
Todesstrafen-Befürworter jubeln.
Ein schwarzer Tag für die Todesstrafen-Gegner, für die
Menschenrechte? Auf den ersten Blick vielleicht. Wer allerdings
genauer hinter die Kulissen sieht, wird feststellen, dass die Situation
für die Gegner der Todesstrafe weiterhin unverändert bleibt -
trotz dieses Gerichtsurteils.
Zunächst: Kein erfahrener Todesstrafen-Gegner hat ernsthaft
erwartet, dass die konservativen Richter des Gerichtshofes die
Giftinjektion als verfassungsrechtlich unzulässig bezeichnen
würden. Sich gegen die Giftinjektion zu entscheiden - dazu
hätten die Richter über ihren eigenen Schatten springen, ja
sogar gegen ihre eigene Lebensphilosopie verstoßen müssen.
Die meisten Richter des Obersten US-Gerichtes sind überzeugt
konservativ und stehen der republikanischen Ideologie nahe. Richter
dieses Gerichtes werden von dem jeweiligen amtierenden
US-Präsidenten auf Lebenszeit in ihr Amt berufen. Da die meisten
der derzeit am Gerichtshof tätigen Richter noch aus der
Reagan-Ära stammen und die zuletzt neu zu besetzenden
Richterpositionen von Kandidaten des amtierenden US-Präsidenten
Bush besetzt worden sind, war eigentlich schon von vornherein
klar, dass die Entscheidung so und nicht anders ausfallen würde.
Daher war es unrealistisch, auf ein Verbot der Giftinjektion zu hoffen.
Somit ändert sich für die Gegner der Todesstrafe nichts. Die
Situation hat sich für sie weder verbessert noch verschlechtert.
Sicherlich hätte mit einem Verbot der Giftinjektion die gesamte
Todesstrafen-Gesetzgebung in den U.S.A. zur Disposition gestanden und
die Abschaffung der Todesstrafe wäre in greifbarer Nähe
gewesen. Solche unrealistischen Gedankengänge verbieten sich
allerdings, da von vornherein die positive Haltung des Gerichts zur
Todesstrafe und zu Giftinjektionen bekannt gewesen ist.
Die Contra-Argumentation der Todesstrafen-Gegner bleibt weiterhin
dieselbe: Gleiches mit Gleichem zu vergelten, sorgt nur für
weitere Gewalt. Die Vorbildfunktion eines hinrichtenden Staates in
Bezug auf das Gebot "Du sollst nicht töten" bleibt auf der Strecke
und letztlich kann ein vollstrecktes Urteil im Falle einer
Fehlentscheidung nicht mehr revidiert werden.
Allerdings haben auch die Befürworter der Todesstrafe durch die
heutige Entscheidung kein weiteres Argument hinzugewonnen: Dass die
Giftinjektion verfassungsrechtlich zulässig ist, wurde bereits vor
dem Urteil deklariert und somit lässt sich für die
Befürworter der Todesstrafe daraus kein zusätzliches Kapital
schlagen.
Fazit: Im Westen nichts Neues. Für beide Seiten - sowohl Gegner
als auch Befürworter - ändert sich nichts an der Situation.
Die Gegner der Todesstrafe werden weiterhin vehement gegen diese
Strafform angehen und die Befürworter sich ebenso vehement
dafür einsetzen.
Die heutige Entscheidung stellt für beide Seiten keine wirkliche
Überraschung dar und ist im Grunde so erwartet worden. Ein
endgültiger Stopp der Todesstrafe in den U.S.A. wäre zwar
wünschenswert gewesen, ist aber aufgrund der derzeitigen
politischen Konstellation leider ein unrealistischer Traum geblieben.
Allerdings: Der Trend zur Todesstrafe nimmt auch in den U.S.A.
ab. Und eines Tages wird diese Sanktionsform ihr Ende finden - die
entsprechenden Anzeichen dafür existieren. Nur darf niemand
erwarten, dass dies in wenigen Jahren der Fall sein wird. In
Geduld üben bleibt also weiterhin angesagt: Steter Tropfen
höhlt auch hier den Stein.
Tücken der DNA-Analyse
Der DNA-Skandal in Baden-Württemberg über verunreinigte Test-Wattebäusche
lässt bei vielen Menschen Zweifel an der Zuverlässigkeit von DNA-Analysen
aufkommen. Wie kann es sein, dass die Polizei jahrelang einer mutmaßlichen
Täterin nachjagt, die es in Wirklichkeit nicht gibt?
DNA-Analysen gelten weltweit als das absolute non plus ultra
in der kriminaltechnischen Ermittlung: Absolut unbestechlich, kleinste
Gegenstände oder Hinterlassenschaften des Täters reichen aus, um eine Analyse
durchzuführen. Schon ein Haar oder eine Hautschuppe genügen, um den Täter
zweifelsfrei zu überführen. Zweifelsfrei?
Es ist wahr, dass zahlreiche Kriminalfälle ohne die DNA-Analyse
(teilweise nach Jahrzehnten) wohl niemals aufgeklärt worden und die Täter
ungestraft davongekommen wären.
Es ist auch wahr, dass die DNA-Analyse absolut sicher und
aussagekräftig ist, wenn bei der Durchführung keinerlei Fehler begangen werden.
Und hier liegt das Problem: Werden bei der Analyse bewusst oder unbewusst
verunreinigte Materialien und Gegenstände (z. B. Wattebäusche oder Reagenzgläser)
verwendet, so wird das Testergebnis verfälscht.
Schon lange vor dem DNA-Skandal in Baden-Württemberg gab es
in den U.S.A. einen DNA-Skandal. In einem DNA-Labor in Virginia mussten im Jahr
2005 insgesamt 150 Analysen wiederholt werden, weil bei der Durchführung der
Tests Fehler begangen wurden. Besonders brisant war, dass von dem Ergebnis der
DNA-Analysen Menschenleben abhingen: Mindestens einer per DNA-Analyse
überführten Person drohte die Todesstrafe. Bei fast zwei Dutzend verurteilten
Todestraktinsassen bestand nun die Gefahr, dass diese eventuell unschuldig zum
Tode verurteilt worden sein könnten. Außerdem drohte der DNA-Skandal auch
laufende Anklagen der Staatsanwaltschaft durcheinander zu bringen.
Auch andere US-Laboratorien, u. a. in Texas und Oklahoma, standen
unter Verdacht, ungenau zu arbeiten, so dass diese unter staatliche Aufsicht
gestellt wurden.
US-Experten
vermuteten, dass eventuell politischer Druck von außen die Labormitarbeiter
dazu bewegt haben könnten, schnelle Ergebnisse zu liefern, auch wenn das
verwendete Material verschmutzt und daher eigentlich wenig aussagekräftig gewesen
sei. Denn Öffentlichkeit, Politik und Staatsanwaltschaft verlangen natürlich
nach einer raschen Aufklärung von Verbrechen. „Druck
von außerhalb des Labors und hoher Einfluss von Vorgesetzten innerhalb des
Labors hatten einen schädlichen Effekt auf die Entscheidungen, Untersuchungen
und Berichte des Analysten in diesem Fall“, besagte der Bericht einer
Kommission, welche den DNA-Skandal in Virginia untersuchte.
Die
vorstehenden Ereignisse zeigen, dass auch die DNA-Analyse fehlerbehaftet sein
kann. Sicherheitsrisiko ist hier wieder einmal der Mensch. Die Behauptung von
Experten, dass bei DNA-Analysen Fehler unmöglich seien, ist somit widerlegt.
Ein DNA-Test ist nur dann fehlerfrei und aussagekräftig, wenn das
Sicherheitsrisiko Mensch vorschriftsmäßig gearbeitet hat.
DNA-Analysen
haben selbstverständlich ihre Berechtigung und sind ein großer Meilenstein in
der Kriminaltechnik. Ohne DNA-Tests wären viele Verbrechen bzw. Straftaten wohl
kaum aufzuklären. Allerdings wäre es falsch, DNA-Testergebnissen wie bisher
blindlings zu vertrauen. In der Vergangenheit machte man es sich bei der
Beurteilung der Frage, ob der Tatverdächtige nun der Täter ist oder nicht,
oftmals einfach: Der DNA-Test war positiv, also muss er ganz klar der Täter
sein.
Damit
keine Missverständnisse aufkommen: Die überwiegende Zahl der DNA-Analysen ist
sicherlich nicht zu beanstanden, da diese ordnungsgemäß durchgeführt werden. In
den meisten Fällen überführt eine solche Analyse auch den wahren Täter. Aber in
Einzelfällen schleichen sich Fehler und Ungenauigkeiten in den Analyseablauf
ein, so dass die Ergebnisse unbrauchbar werden.
Auch
in Zukunft sind DNA-Analysen zur Aufklärung von Kriminalfällen unentbehrlich.
Allerdings müssen unabhängige Kontrollen der DNA-Labore erfolgen, um das Risiko
von Fehlergebnissen zu minimieren. Im Zweifelsfall ist es ratsam, wenn das
Testergebnis des einen Labors von einem anderen unabhängigen Labor „gegengeprüft“
wird, um Fehler bei der Analyse auszuschließen.
Auf
jeden Fall wäre es aber falsch, jedem DNA-Test blindlings zu vertrauen. Alle
Menschen machen Fehler, Labormitarbeiter eingeschlossen.
(Quelle: New York Times)