| 16.04.2008: Oberstes US-Gericht entscheidet: Giftinjektion verfassungsrechtlich zulässig Washington.
Mit 7:2 Stimmen entschieden die Obersten US-Richter, dass die
Giftinjektion nicht gegen die Verfassung der U.S.A. verstösst.
Damit sind Hinrichtungen per Giftinjektion ab sofort wieder uneingeschränkt möglich. Seit September 2007 wurden aktuell anstehende Hinrichtungen durch die Giftspritze bis zur Entscheidung des Obersten Gerichtshofes ausgesetzt. Das Urteil vom heutigen Tage wurde aufgrund der Eingaben zweier Todeskandidaten im US-Bundesstaat Kentucky gefällt. Kommentar Letzte Aktualisierung: 16.04.2008 |